Jetzt in die Zukunft investieren!
Die Milchviehhaltung in Deutschland ist gekennzeichnet durch steigende biologische Leistungen und einen hohen Standard beim Kuhkomfort. Optimierungspotenzial besteht aber nach wie vor hinsichtlich der Produktivität und der Arbeitseffizienz. Diese Faktoren stehen bei derzeitigen Investitionsentscheidungen im Vordergrund.
Die deutsche Milchproduktion muss den internationalen Vergleich nicht scheuen. Auswertungen der Landeskontrollverbände aus den vergangenen Jahren belegen deutlich, dass die Milchleistungen kontinuierlich steigen. Auch die Milchqualität und die Haltungsbedingungen bewegen sich auf einem überdurchschnittlichen Niveau. Viele Betriebe sind bereits heute sehr gut aufgestellt und für die Produktion auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gerüstet. In anderen Betrieben hingegen zeigt sich noch deutliches Optimierungspotenzial. Zahlreiche Boxenlaufställe sind älter als 30 Jahre und genügen den Anforderungen an eine moderne Milchviehhaltung nicht mehr. Zudem ist die Melktechnik oft marode oder wird in wachsenden Beständen zum Nadelöhr.
Die Zeit ist jetzt reif für Investitionen, um die Produktivität und die arbeitswirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern. Dabei ist es wichtig, langfristig zu planen, in welchen Dimensionen Verbesserungsmaßnahmen oder Wachstumsschritte erfolgen sollen. Realistische Kalkulationen bezüglich Arbeitskräftebesatz, angestrebter Herdengröße und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln beziehungsweise der Höhe des benötigen Fremdkapitals sind unerlässlich.
Erfreulich ist, dass investitionswillige Milchviehhalter in naher Zukunft mit einem wesentlich geringeren bürokratischen Aufwand zu kämpfen haben. Denn voraussichtlich noch im Juli soll im Bundesrat das „Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ verabschiedet werden.
Angepasst werden durch die Gesetzesänderung das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), zahlreiche Immissionsschutzverordnungen sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Union hat zusätzlich zur Gesetzesinitiative des Bundesrates einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Grenzen der UVP-Pflicht für Rinder- und Kälberställe angehoben werden. Damit ist die Flächenbindung von 2 Großvieheinheiten (GVE) je ha ausgehebelt. Auch der Grenzwert von 50 GVE für die BImSchG-Pflicht wird demnach abgeschafft. Mit diesen geplanten Änderungen haben investitionswillige Rinderhalter endlich deutlich weniger gesetzliche Hürden zu überwinden.
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